FAQ

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FAQ Liste 2021

Was gibt es für die Jüngsten in der Musikschule?

Wir bieten Kurse in der Musikschule für Kinder ab 18 Monaten an. Los geht es mit den Eltern-Kind-Gruppen, für 3-jährige gibt es den Musikgarten, ab vier Jahren sind die Kinder Teil der Musikalischen Früherziehung. Hier wird die Basis für die spätere musikalische Ausbildung gelegt. Wer erst im Grundschulalter in die Musikschule kommt, darf selbstverständlich auch Unterricht haben. Wir empfehlen aber begleitend unseren Kinderchor oder den Gruppenkurs „Orff&Co.“ oder „MeloDrum“.

Ab wie vielen Jahren ist Instrumental-/Gesangsunterricht sinnvoll?

Für Instrumental-/Gesangsunterricht gibt es auf unseren Seiten zum UNTERRICHT konkrete Empfehlungen. Das ist von Fach zu Fach unterschiedlich. Meist beginnen wir mit der Einschulung mit dem Unterricht. Sollten Kinder schon früher ein Instrument lernen wollen, empfehlen wir einen Kennenlernunterricht mit einer Lehrerin der Musikalischen Früherziehung, Instrumentallehrer und der Schulleitung.

Erfreulicherweise entschließen sich aber auch immer mehr Erwachsene zum Musikunterricht.

Unsere kleinen Anfänger: Sind Eltern beim Unterricht erwünscht?

Grundsätzlich müssen Eltern natürlich nicht mit dabei sein. Doch gerade bei den jüngeren Schülern kann es anfangs sinnvoll sein, dass Eltern ab und zu nach Rücksprache mit dem Lehrer dabei sind. So erfahren Sie, wie sie Ihr Kind beim Üben unterstützen können.

Einzel- oder Gruppenunterricht?

Anfänger beginnen bei uns in der Regel in der 2er- oder 3er-Gruppe. Einzelunterricht ist für Fortgeschrittene nach ca. 3 Jahren Unterricht vorgesehen – oder wenn es keinen passenden Partner gibt.

Gerade Anfänger freuen sich, wenn sie mit Geschwistern oder Freunden Unterricht haben können. Gemeinsam Musizieren kann anspornen und motivieren. In der Gruppe kann man sich abwechseln und voneinander lernen. Das ist vielen Kindern lieber. Tatsächlich lässt sich nicht im Voraus sagen, ob Partnerunterricht die richtige Wahl ist. Ob die Kinder begabungs- und fortschrittsmäßig zueinander passen, stellt sich oft erst nach einiger Zeit heraus.

Einzelunterricht ist keine Garantie für schnellen Fortschritt. Entscheidend sind Mitarbeit und Fleiß des Schülers. Bei einem überdurchschnittlich begabten Schüler ist Einzelunterricht auf jeden Fall angebracht.

Kann ich mir die Unterrichtsform und Lehrer aussuchen?

Wir bemühen uns, alle Wünsche zu berücksichtigen, die Sie auf dem Wunschzettel auf der Anmeldung angegeben haben. Die Schulleitung teilt nach Anmeldeschluss die Schüler ein, dabei müssen pädagogische und organisatorische Kriterien beachtet werden. Da wir allen, die sich rechtzeitig angemeldet haben, die Chance auf Unterricht geben möchten, kann es zu Änderungen in der Gruppenstärke kommen. Und nicht immer werden so viele Plätze bei einem Lehrer frei, dass alle Wünsche berücksichtigt werden können. Die Entscheidung liegt bei der Musikschulleitung. Mit der Anmeldung stimmen Sie diesem Verfahren zu, da sonst die Organisation des gesamten Schulbetriebs nicht möglich wäre.

Was ist mit Nachmittagsunterricht, Fußball oder Reiten?

Die Frage, wie viel Zeit Ihr Kind oder die Familie noch haben, müssen Sie selbst beantworten und vor der Anmeldung in Ruhe überlegen. Die Kinder sind belastbar, Sport und Musikschule durchaus vereinbar, oft sogar an einem Nachmittag. Unsere Lehrkräfte sind bei der Einteilung flexibel, aber den Termindruck, der in vielen Familien herrscht, können sie nicht lösen.

Wie oft sollte das Kind üben?

Je nach Alter und Leistungsstand ist das sehr unterschiedlich. Die kleinen Anfänger üben täglich ein paar Minuten. Später werden dann möglichst täglich 20 – 30 Minuten, gerne auch mehr, geübt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier in unserem Übungsleitfaden.

Ab wann kann man im Ensemble spielen?

So bald wie möglich – wir bieten schon für Anfänger Ensembles an. Sprechen Sie mit Ihrem Lehrer oder Fragen bei uns im Büro nach.

Gibt es Konzerte und Auftritte?

Die Musikschule organisiert im Jahr viele verschiedene Konzerte. Bei unseren internen Vorspielen (2 pro Lehrer und Schuljahr) treten schon unsere Anfänger auf. Später gibt es dann zum Beispiel Schülerbühnen, Sommer- und Weihnachtskonzerte, Auftritte im Rathaus, der Kirche und vieles mehr. Bei den öffentlichen Auftritten achten Sie bitte auf angemessene Kleidung, Notenständer und Noten in einer Mappe.

Gibt es Leihinstrumente?

Unsere Schüler können sich im Rahmen ihres Unterrichts ein Instrument leihen. Nach Verfügbarkeit bemühen wir uns, das Instrument für das 1. Unterrichtsjahr zur Verfügung zu stellen. Ein Recht auf ein Leihinstrument gibt es nicht.

Auf der ANMELDUNG können Sie angeben, ob Sie ein Leihinstrument brauchen oder unseren LEIHVERTRAG herunterladen und ausfüllen. Die Gebühren dafür werden zum Ende des Schuljahres fällig. Bei der Ausleihe werden Anfänger bevorzugt. Eine Rückgabe während des Schuljahres ist nach Rücksprache mit dem Lehrer möglich.

Für Schäden haften Schüler/Eltern. Es wird eine Instrumentenversicherung empfohlen.

Was muss ich über meinen Vertrag mit der Musikschule wissen?

Der Vertrag zwischen Musikschule und Eltern bzw. volljährigem Schüler wird über ein Schuljahr abgeschlossen, Laufzeit September bis August. Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. Die Jahresgebühr wird regulär auf sechs Raten aufgeteilt, die dann per Lastschriftverfahren abgebucht wird. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei Wegzug oder langwährender Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes. Die Musikschule kann Online-Unterricht zur Aufrechterhaltung des Vertrags anbieten. Der Vertrag mit der Musikschule läuft am Ende der Laufzeit aus. Eine Kündigung ist nicht nötig. Wer weiter Unterricht haben möchte, muss bitte eine WEITERMELDUNG ausfüllen.

Unterrichtsgebühren: Was muss ich zahlen?

Die Entgeltordnung finden Sie HIER zum Nachlesen. Der Unterricht ist für Geretsrieder Schüler günstiger, da wir von der Stadt Geretsried einen Zuschuss in Höhe von aktuell ca. 40 % zu den Unterrichtskosten erhalten. Die Gemeinde Eurasburg gibt ebenfalls einen Zuschuss, der von der Musikschule beantragt und dann mit den Unterrichtsgebühren verrechnet wird. Die Gemeinde Münsing zahlt einen Zuschuss an die Eltern, die direkt dort einen Antrag stellen.

Für Erwachsene gibt es derzeit einen Zuschlag in Höhe von 10%.

Die Teilnahme an Ensembles der Musikschule ist bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachs kostenlos.

Die Musikschule gewährt Ermäßigungen zwischen 10% und 90%. Den Antrag auf Sozialermäßigung finden Sie zum Download hier. Die Anträge auf Ermäßigung müssen jährlich neu gestellt werden.

Der Unterricht findet laut SCHULORDNUNG nicht statt an Feiertagen und in den Schulferien.

Gibt es eine Familien-/Geschwisterermäßigung?

Für Familien, die in Geretsried wohnen, gibt es einen Familien-/Geschwisterermäßigung. Das heißt im Detail: Sie gilt für Hauptfächer, nicht für Grund- und Ergänzungsfächer. Sie wird ohne Antrag für die zweite und jede weitere Anmeldung aus einer Familie gewährt (25% / 50%). Ausgangspunkt bei der Staffelung der Ermäßigung ist die jeweils höhere Unterrichtsgebühr.

Die Musikschule akzeptiert den Bildungsgutschein. Dieser wird mit den fälligen Unterrichtsgebühren verrechnet.

Was passiert bei Krankheit des Lehrers?

Musikunterricht ist mit dem Unterricht in der allgemeinbildenden Schule organisatorisch und pädagogisch nicht zu vergleichen, wir haben keine stille Reserve, ein kurzfristiger Ersatz ist daher nicht möglich. Wir bemühen uns, Sie über den Unterrichtsausfall zu informieren, damit Sie unnötige Fahrten vermeiden. Entfällt der Unterricht mehr als 3x im Schuljahr, erhalten Sie anteilig die Gebühren auf Antrag (formlos per E-Mail bis 31. Juli des jeweiligen Schuljahres) im August zurückerstattet.

Was passiert bei Unterrichtsaufall aufgrund einer Schulschließung?

Falls ein Präsenzunterricht durch äußere Umstände nicht möglich ist, z.B. durch Schließung des Gebäudes (Katastrophenfall, Schneelast, Baumaßnahmen etc.) oder Verbot des Unterrichts (z.B. aufgrund Infektionsschutzgesetz) kann die Musikschule auf Online-Unterricht ganz oder teilweise umstellen.

Was ist bei Krankheit des Schülers?

Wir bitten Sie rechtzeitig im Büro Bescheid zu geben.

Auslandsaufenthalt meines Kindes: Wird das bei den Gebühren berücksichtigt?

Auslandsaufenthalte während des Schuljahrs, die von Ihnen aus schulischen oder anderen Gründen durchgeführt werden, können bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt werden.

Noch weitere Fragen?

Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Ihr Kind mit 8 Jahren schon Trompete lernen kann, welche Schwierigkeiten es mit einer Zahnspange gibt, wieviel man für Violine üben muss, ob Klavier schwieriger ist als Blockflöte, ob man mit Fagott überhaupt Einsatzmöglichkeiten bekommt... rufen Sie uns einfach an! Gerne werden Ihnen unsere Verwaltung, die Fachlehrer und die Schulleitung kompetente und individuelle Auskunft geben.

Es gibt Gesprächsbedarf?

Wenn es offene Fragen, Ärger, Änderungswünsche gibt. melden Sie sich bei uns. Gerne können Sie über uns eine Lehrersprechstunde vereinbaren. Vertragsfragen regeln das positive Miteinander und sind leider unumgänglich, aber eigentlich Nebensache. Mit der Anmeldung zur Musikschule haben Sie für Ihr Kind und seine Entwicklung eine wichtige und sicher richtige Entscheidung getroffen. Viele Schüler haben unsere Lehrer in die wunderbare Welt der Musik einführen können. Die Musikschule und ihr Kollegium freut sich auf Ihr Kind und wird es so gut wie möglich fördern.

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